Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Referat III B 3 – Urheber- und Verlagsrecht – schreibt:
Für die Evaluierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes, das mit Wirkung zum 1. März 2018 die §§ 60a ff des Urheberrechtsgesetzes geändert hatte, führt das BMJV ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Die Reform hatte die gesetzlichen Erlaubnisse für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht neu geordnet. Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Konsultationsschreiben.
21-06-28_UrhWissG_Eval_Konsultationsschreiben
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. August 2021. Übersenden Sie Ihre Stellungnahme bitte an das Postfach konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de.
Nehmen Sie gerne dazu – auch als Mitglied der AWS – Stellung.